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Propstei-, Haupt- und Stadtpfarre Graz-Hl. Blut
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Kontakt
+43 (316) 829684
graz-hl-blut@graz-seckau.at
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Inhalt:

Was ist ein Propst / eine Propstei?

Der kirchliche Titel „Propst“ leitet sich vom lat. „praepositus“ und dem mittellat. „propostus“ her und bedeutet „Vorgesetzter“. Die Stadtpfarrkirche zum Heiligen Blut in Graz ist eine Propsteikirche und damit auch zentrale Hauptkirche für die gesamte Stadtkirche Graz.

Den historischen Hintergrund bildeten Klosteraufhebungen, die zur Folge hatten, dass es sehr viele Äbte und Pröpste nicht mehr gegeben hat und diese auch im Landtag nicht mehr vertreten waren. Aus diesem Grund hat man in der Steiermark zwei Pfarren mit sehr viel Landbesitz – das waren Bruck und Graz – zu Stadtpfarrpropsteien gemacht. Diese waren dann auch im Prälatenstand als Vertreter des Klerus wieder im Landtag präsent.

 

Die Propstei-, Haupt und Stadtpfarre zum Hl. Blut

Die Pfarre Graz umfasste seit dem Hochmittelalter das Gebiet des Grazer Beckens östlich der Mur von Weinzödl im Norden bis Fernitz im Süden. Diese "Mutterpfarre" wurde im Spätmittelalter aufgeteilt auf die Stadtpfarre Graz, die sich jetzt nur mehr über das eigentliche Stadtgebiet erstreckte, sowie auf die "Tochterpfarren" St. Veit, St. Leonhard, St. Peter und Hausmannstätten.

Der Sitz der Stadtpfarre war die Ägidiuskirche (heute Dom). Diese wurde 1564 habsburgische Hofkirche und 1573 zusätzlich Jesuitenkirche. Die Funktion als Pfarrkirche musste deshalb aufgegeben werden. Ein erster Versuch, die Pfarrrechte auf die kleine, im Friedhof der Ägidiuskirche stehenden Katharinenkirche (heute Mausoleum) zu übertragen, erwies sich als nicht tragfähig. Als geeignete Alternative wurde nun von der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit die Klosterkirche der Dominikaner erkannt. Nach langwierigen Verhandlungen fanden die Dominikaner in St. Andrä in der Murvorstadt eine neue Bleibe. 1585 wurden die Kirche und das Kloster in der heutigen Herrengasse dem Grazer Pfarrer als neuer Pfarrsitz übergeben. Die rechtliche Stellung der Pfarre blieb dadurch unverändert. Sie behielt auch am neuen Standort ihre Pfründe und Einkünfte, ebenso die Patronatsrechte über die oben genannten Tochterpfarren und durfte sich deshalb "Hauptpfarre" nennen. Den Jesuiten verblieb aber bis zur Aufhebung ihres Ordens im Jahre 1773 ein Mitspracherecht in der Pfarre Graz, da ihnen ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung des Grazer Stadtpfarrers zugestanden worden war. Mehrere Grazer Stadtpfarrer waren im 17./18. Jahrhundert Erzpriester des Viertels Vorau. Ab 1786 standen ihnen bis zu den Verwaltungsreformen im 20. Jahrhundert die Funktionen eines Grazer Dechants und Kreisdechants zu.

Andererseits wurde durch die zahlreichen Pfarrgründungen im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts der Sprengel der Stadtpfarre erheblich verkleinert. Die Pfarrgebiete von Mariä Himmelfahrt (Franziskaner) und Mariahilf wurden zur Gänze, die von St. Andrä und Münzgraben zum Teil von der Stadtpfarre abgetrennt. Im Zuge der josephinischen Pfarregulierung verlor der Stadtpfarrer sein Mitspracherecht in der Jurisdiktion der Tochterpfarren. In der kirchlichen Hierarchie sind seither die Pfarrvorsteher der Grazer Pfarren dem Stadtpfarrer gleichgestellt. 

Die Pfarrer von Graz-Hl.Blut führen jedoch seit 1795 des Titel "Stadtpfarrpropst". Dieser Ehrentitel resultiert ebenfalls aus den josephinischen Reformen des späten 18. Jahrhunderts. Durch die zahlreichen Klosteraufhebungen in dieser Zeit hatte sich der Prälatenstand im steirischen Landtag zahlenmäßig verringert. Um einen Ausgleich zu den übrigen Landständen zu schaffen, wurden die Dompröpste von Seckau und Leoben von Amts wegen zu Mitgliedern des Prälatenstandes bestellt. Zwei weitere Prälaten sollten die Landstände wählen. Die Wahl fiel auf die Stadtpfarrer von Graz und Bruck an der Mur. Papst Pius VI. verlieh diesen deshalb am 27. April 1795 die Würde eines Propstes und das Recht zum Tragen von Mitra, Ring und Hirtenstab.

Das Domkapitel des Seckauer Bischofs bemühte sich lange Zeit um eine Inkorporation der reich ausgestatteten Stadtpfarrpfründe. Die kaiserliche Zustimmung dafür wurde 1853 erreicht, die päpstliche 1858. Seit der Ernennung von Johann Riedl zum Stadtpfarrpropst im Jänner 1860 ist deswegen der jeweilige Grazer Stadtpfarrpropst auch Mitglied des Domkapitels.

Eine neue Form der Stadtpastoral in der Gegenwart ist die Stadtkirche Graz, die ihren Sitz in der Stadtpfarre hat und deren Vorsitzender der Stadtpfarrpropst ist. Sie umfasst 35 Grazer Pfarren und eine Reihe weiterer Seelsorgeeinrichtungen. Aufgabe dieser Organisation ist die Koordination und Weiterentwicklung einer effizienten Seelsorge im städtischen Raum. 

Aus: Heimo Kaindl / Alois Ruhri. Stadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut Graz. Verlag Diözesanmuseum graz 2014. Hrsg. von Christian Leibnitz, S. 13-15.

 

Pfarrer von Graz-Hl. Blut, seit 1795 Pröpste

Name

Amtszeit Beginn

Amtszeit Ende

Dr. Ewald Pristavec 2023  
Mag. Christian Leibnitz 2011 2023
Dr. Heinrich Schnuderl 1999 2011
Karl Hofer 1971 1999
DDr. Franz Fabian 1945 1971
Dr. Franz Schellauf 1924 1945
Georg Schabl 1910 1923
Josef Frühwirth 1894 1910
Dr. Leopold Schuster 1890 1893 
Alois Fuchs 1879 1889
Dr. Johann Riedl 1857 1876
Dr. Hermann Reismüller 1825 1850
Josef Anton v. Gröller 1796 1822
Abrund Kuntschak O.Cist. 1791 1795
Christoph Greiner 1786 1791
Dr. Josef Franz Aichmayr 1763 1785
Dr. Anton Ambros Kern 1757 1762
Dr. Alois Bertholdi 1743 1757
Dr. Balthasar Marinz 1735 1742
Dr. Johannes Baptist Kursky 1723 1735
Dr.Andreas Kronabethvogel 1708 1722
Dr. Sebastian Parth 1664 1684
Dr. Jakob Abbt 1639 1654
Dr. Georg Hammer 1614 1639
Dr. Matthäus Scholasticus 1603 1613

 


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